
Im Rahmen des Baurechts beschäftigt sich die Kanzlei in erster Linie mit Fragen des privaten Baurechtes.
Dieses beschäftigt sich mit Problemen, welche bei der Errichtung oder beim Umbau an Immobilien auftreten. Dies sind vor allem Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenverträgen und Handwerkerverträgen sowie Fragen von baulichen Mängeln, Gewährleistung etc.